Herzlich willkommen bei den freien Gärten des Kleingärtnervereins Garstedt e.V.!
Möchten Sie Teil unserer grünen Oase werden? Hier erfahren Sie, wie Sie einen Garten bei uns pachten können.
Nichtmitglieder können durch Aufnahme in unseren Verein die Möglichkeit erhalten, einen Garten zu pachten. Laden Sie dazu bitte den Mitgliedsantrag herunter, den Sie in unserem Download-Bereich finden.
Warteliste und Empfehlungen
Sie können sich gerne bei uns auf die Warteliste setzten lassen. Auch besteht die Möglichkeit, über eine Empfehlung durch einen Gartenfreund zu uns zu kommen.
Kleingarten-Nutzungsregelung
Wer bei uns einen Garten haben möchte, sollte sich im Vorwege mit der Kleingarten-Nutzungsregelung auseinandersetzen:
Diese besagt, dass mindestens ein Drittel der Kleingartenfläche für den Anbau von Gartenbauerzeugnissen (z.B. Obst, Gemüse, Kräuter sowie Blumen) genutzt werden sollte. Ein weiteres Drittel kann für die Bebauung (z.B. Wege, Laube und Terrasse) und das letzte Drittel für die Erholung (z.B. Ziergehölze, Rabatten, Rasen) verwendet werden. Diese Regelung wurde durch ein Urteil des BGH vom 17.06.2004 (Az. III ZR 281/03) bestätigt und ist Grundlage für die kleingärtnerische Nutzung in unserem Verein.
Anschlüsse und Ausstattung
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Parzellen über einen Stromanschluss verfügen. Diesen können Sie jedoch durch einen Fachbetrieb nachträglich installieren lassen. Den Antrag für einen E-Anschluss finden Sie ebenfalls in unserem Download-Bereich.