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Heute

Hochbahn – Wasser-/Strom-Ablesung

Die Anwesenheit des Pächters oder seines Vertreters ist bis zur Ablesung erforderlich. Die Zähler müssen frei zugänglich sein. Bei Verhinderung sind die Beauftragten des Vereins (sh. Aushang) mindestens 2 Wochen vorher zu informieren. Bei Vereinbarung eines neuen Ablesetermins wegen unentschuldigtem Fernbleiben wird die in der Satzung festgelegte Gebühr erhoben.

Holtenwisch – Wasser-/Strom-Ablesung

Die Anwesenheit des Pächters oder seines Vertreters ist bis zur Ablesung erforderlich. Die Zähler müssen frei zugänglich sein. Bei Verhinderung sind die Beauftragten des Vereins (sh. Aushang) mindestens 2 Wochen vorher zu informieren. Bei Vereinbarung eines neuen Ablesetermins wegen unentschuldigtem Fernbleiben wird die in der Satzung festgelegte Gebühr erhoben.

Moorkamp – Wasser-/Strom-Ablesung

Die Anwesenheit des Pächters oder seines Vertreters ist bis zur Ablesung erforderlich. Die Zähler müssen frei zugänglich sein. Bei Verhinderung sind die Beauftragten des Vereins (sh. Aushang) mindestens 2 Wochen vorher zu informieren. Bei Vereinbarung eines neuen Ablesetermins wegen unentschuldigtem Fernbleiben wird die in der Satzung festgelegte Gebühr erhoben.

Am Spann – Wasser-/Strom-Ablesung

Die Anwesenheit des Pächters oder seines Vertreters ist bis zur Ablesung erforderlich. Die Zähler müssen frei zugänglich sein. Bei Verhinderung sind die Beauftragten des Vereins (sh. Aushang) mindestens 2 Wochen vorher zu informieren. Bei Vereinbarung eines neuen Ablesetermins wegen unentschuldigtem Fernbleiben wird die in der Satzung festgelegte Gebühr erhoben.