Gemeinschaftsarbeitstermine:
Bei den Terminen handelt es sich um feste Termine für die Gemeinschaftsarbeit.
Ihren parzellengebundenen Termin entnehmen Sie bitte dem Aushang im Schaukasten. Sollten Sie an dem geplanten Termin verhindert sein, so stimmen Sie bitte frühzeitig (spätestens 2 Wochen vorher) einen alternativen Termin mit Ihrem Koppelobmann ab.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben entstehen Ihnen sonst die satzungsgemäßen Kosten je nicht geleisteter Stunde.